Virenschutz: Corona-Impfschutz in unserer Praxis

Alle Mitarbeiter unserer Praxis verfügen über einen vollständigen Corona-Impfschutz.

Wir sind alle mindestens vierfach immunisiert einschließlich Boosterimpfungen.

 

Virenschutz: mobile Luftfilteranlagen in der Praxis

 

Patienteninformation zur Corona-Pandemie

Liebe Patientinnen und Patienten,
liebe Patienteneltern,

wir haben umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um unsere Patienten und uns selbst in der Praxis vor einer Infektion zu schützen.

Dazu bitten wir Sie sehr herzlich um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung!

Derzeit gelten die nachfolgend dargestellten bzw. abgespeicherten Vorsorgeregelungen (Stand 26.11.2022). Diese können sich aufgrund der Dynamik der Pandemie jederzeit ändern. Deshalb empfiehlt es sich, ggf. öfter auf Aktualisierungen zu achten.

Auf der Grundlage aller genannten Regelungen und Maßnahmen hoffen wir, dass in unserer Praxis alle gesund bleiben und dass die notwendigen kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden können, ohne dass es zu monatelangen Verzögerungen kommt.


Wichtig:

Auch nach der derzeit gültigen siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  (17. BayIfSMV) vom 30. September 2022 (zuletzt geändert am 27. Oktober 2022), können unsere Patienten uneingeschränkt zu den vereinbarten Arztbesuchen in unsere Praxis kommen.

Testpflicht für Besucher ist entfallen

Seit dem 18.03.2022 darf die Praxis gem. Bundes-Infektionsschutzgesetz auch von Besuchern wieder ohne einen COVID-Testnachweis betreten werden. Für Patienten und für die Behandlung notwendige Bezugspersonen galt dies bereits vorher.

Zum Infektionsschutz bitten wir jedoch alle Begleitpersonen unserer Patienten möglichst außerhalb der Praxis auf die Patienten zu warten.

Je weniger Menschen sich in einer Praxis aufhalten, umso größer sind die Abstände und umso geringer ist das Risiko einer gegenseitigen Ansteckung!

Maskenpflicht

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen.

Bitte tragen Sie Ihre Gesichtsmaske schon beim Betreten der Praxis und in den Praxisräumen bis zum Behandlungsbeginn. Falls Sie Ihre eigene Maske vergessen haben, informieren Sie bitte gleich die Rezeption.

In den Praxisräumen soll grundsätzlich ein Mindestabstand zwischen den Patienten von 1,5 Metern eingehalten werden. Wir haben die Praxis so organisiert, dass dies gut möglich ist. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie darauf achten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis !


Für Fragen stehen wir und das gesamte Praxisteam jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien sehr herzlich alles Gute!

Dr. Gerhard Kluge und Dr. Marco Nazet

Patienteninformation zu Corona

Update Virenschutz: Corona-Schnelltests in unserer Praxis

Update Virenschutz: mobile Luftfilteranlagen in der Praxis

Vorsicht Corona

Hohe Hygienestandards schaffen Sicherheit für die Patienten

 

     

 

Virenschutz: mobile Luftfilteranlagen in der Praxis

 

Patienteninformation zur Corona-Pandemie

Liebe Patientinnen und Patienten,
liebe Patienteneltern,

wir haben umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um unsere Patienten und uns selbst in der Praxis vor einer Infektion zu schützen.

Dazu bitten wir Sie sehr herzlich um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung!

Derzeit gelten die nachfolgend dargestellten bzw. abgespeicherten Vorsorgeregelungen (Stand 26.11.2022). Diese können sich aufgrund der Dynamik der Pandemie jederzeit ändern. Deshalb empfiehlt es sich, ggf. öfter auf Aktualisierungen zu achten.

Auf der Grundlage aller genannten Regelungen und Maßnahmen hoffen wir, dass in unserer Praxis alle gesund bleiben und dass die notwendigen kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden können, ohne dass es zu monatelangen Verzögerungen kommt.


Wichtig:

Auch nach der derzeit gültigen siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  (17. BayIfSMV) vom 30. September 2022 (zuletzt geändert am 27. Oktober 2022), können unsere Patienten uneingeschränkt zu den vereinbarten Arztbesuchen in unsere Praxis kommen.

Testpflicht für Besucher ist entfallen

Seit dem 18.03.2022 darf die Praxis gem. Bundes-Infektionsschutzgesetz auch von Besuchern wieder ohne einen COVID-Testnachweis betreten werden. Für Patienten und für die Behandlung notwendige Bezugspersonen galt dies bereits vorher.

Zum Infektionsschutz bitten wir jedoch alle Begleitpersonen unserer Patienten möglichst außerhalb der Praxis auf die Patienten zu warten.

Je weniger Menschen sich in einer Praxis aufhalten, umso größer sind die Abstände und umso geringer ist das Risiko einer gegenseitigen Ansteckung!

Maskenpflicht

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen.

Bitte tragen Sie Ihre Gesichtsmaske schon beim Betreten der Praxis und in den Praxisräumen bis zum Behandlungsbeginn. Falls Sie Ihre eigene Maske vergessen haben, informieren Sie bitte gleich die Rezeption.

In den Praxisräumen soll grundsätzlich ein Mindestabstand zwischen den Patienten von 1,5 Metern eingehalten werden. Wir haben die Praxis so organisiert, dass dies gut möglich ist. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie darauf achten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis !


Für Fragen stehen wir und das gesamte Praxisteam jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien sehr herzlich alles Gute!

Dr. Gerhard Kluge und Dr. Marco Nazet

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Vorsicht Corona

Hohe Hygienestandards schaffen Sicherheit für die Patienten