Gesetzliche Maskenpflicht ist entfallen.
Liebe Patientinnen und Patienten,
liebe Patienteneltern,
zum 8. April 2023 ist die gesetzliche Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen in der Zahnarztpraxis entfallen.
Wir werden zu Ihrem und unserem Schutz bei der Patientenbehandlung weiter freiwillig Masken tragen.
Natürlich bleibt es Ihnen ebenfalls unbenommen, weiterhin freiwillig in unserer Praxis eine Maske zu tragen. Vor allem bei Erkältungssymptomen bitten wie Sie auch sehr darum. Wir stellen Ihnen gerne kostenlos einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach an.
Zum allgemeinen Infektionsschutz bitten wir alle Begleitpersonen unserer Patienten weiterhin möglichst außerhalb der Praxis auf die Patienten zu warten.
Je weniger Menschen sich in einer Praxis aufhalten, umso größer sind die Abstände und umso geringer ist das Risiko einer gegenseitigen Ansteckung!
In den Praxisräumen soll grundsätzlich auch weiterhin ein Schutzabstand zwischen den Patienten von circa 1,5 Metern eingehalten werden. Wir haben die Praxis so organisiert, dass dies gut möglich ist. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie darauf achten.
Für Fragen stehen wir und das gesamte Praxisteam jederzeit gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis !
Dr. Gerhard Kluge und Dr. Marco Nazet
Virenschutz: Corona-Impfschutz in unserer Praxis
Alle Mitarbeiter unserer Praxis verfügen über einen vollständigen Corona-Impfschutz.
Wir sind alle mindestens vierfach immunisiert einschließlich Boosterimpfungen.
Virenschutz: mobile Luftfilteranlagen in der Praxis

gesetzliche-maskenpflicht-ist-entfallen