Kosten

Heil- und Kostenplan

Nach Erstgespräch und Diagnose schlage ich Ihnen die Behandlungsmethode vor, die mir geeignet erscheint und Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Auf dieser Grundlage arbeite ich einen Heil- und Kostenplan aus, der Sie über Behandlungsschritte, den Zeithorizont und die Kosten informiert. Der Heil- und Kostenplan zeigt nach Maßgabe Ihrer individuellen Wünsche die günstigste Lösung auf – in Bezug auf soziale Belastung, auf Behandlungszeit und die Kosten.

Der Heil- und Kostenplan von gesetzlich Versicherten wird von uns bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht, wenn diese nach der von uns vorgenommenen Einstufung nach den “Kieferorthopädischen Richtlinien” zur Leistung verpflichtet ist. Sind Sie privat versichert oder Selbstzahler, händigen wir Ihnen den Plan direkt aus.

Kostenübernahme der gesetzlichen Versicherung

Die Therapie von Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zählt seit 1993 nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung, d.h. eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme stellen nur Patienten mit einer schweren Kieferanomalie dar, die eine Kombinationstherapie von Kieferorthopäden und Kieferchirurgen (Operation) erfordert.

Bis zum 18. Lebensjahr deckt die gesetzliche Krankenversicherung ab einer gewissen Schwere der Befunde die kieferorthopädische Behandlung ab. Grundlage der Kostenerstattung ist die Einordnung der individuellen Diagnose in vorgegebene “Kieferorthopädische Indikationsgruppen” (KIG) durch den Kieferorthopäden. Bei Kostenübernahme zahlt die gesetzliche Versicherung Standardleistungen, die von ihr als “zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend” eingestuft werden. Einige besonders effiziente, komfortable und ästhetische Behandlungsmöglichkeiten deckt die Pflichtversicherung nicht ab, sie können jedoch bei privater Zuzahlung in Anspruch genommen werden.

Kostenübernahme der privaten Versicherungen

Private Krankenversicherungen bezahlen kieferorthopädische Behandlungen in der Regel unabhängig vom Lebensalter, prüfen den Erstattungsanspruch in letzter Zeit aber sehr genau. Die Kostenübernahme wird von den einzelnen Privatversicherungen sehr unterschiedlich gehandhabt, sowohl die grundsätzliche Anerkennung, als auch die Höhe des Anspruchs betreffend. Weitgehende Großzügigkeit steht hier engstirniger Knausrigkeit gegenüber, die Vertragsbedingungen schaffen oft nicht die wünschenswerte Klarheit. Die Begutachtung im Einzelfall wird von den Privatversicherungen in der Regel auf Basis der diagnostischen Unterlagen und des Behandlungsplans vorgenommen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abklärung der Kostenübernahme gerne, müssen aber darauf hinweisen, dass auch die privaten Versicherungen in den letzten Jahren restriktiver geworden sind und häufig versuchen, einen Teil der Kosten auf den Patienten abzuwälzen.